Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler der Klasse Jg. 5 bis EF,

im Bundesinfektionsschutzgesetz ist festgelegt, dass der Distanzunterricht in den Schulen erst aufgegeben werden darf, wenn die 7-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 165 liegt. Der entscheidende Inzidenzwert ist der des Robert Koch-Instituts (RKI, www.rki.de/inzidenzen).

Ist die 7-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge bei den RKI-Daten unter 165, ist vorgesehen, dass der Unterricht in den Schulen ab dem darauffolgenden Montag wieder in Form von Wechselunterricht stattfindet.

Wenn also der Kreis Recklinghausen bis Mittwoch (5. Mai 2021) in der Inzidenz durchgängig unter 165 bleiben sollte und das Land anschließend eine Allgemeinverfügung veröffentlichen würde, können die Schulen im Kreis Recklinghausen am 10. Mai wieder mit dem Wechselunterricht beginnen. Wir würden am THG am 10. Mai mit einem B-Tag in den bekannten Wechselunterricht an A- und B-Tagen starten.

Wir werden zu Beginn (Montag bzw. Dienstag) und zum Ende der Woche (Donnerstag bzw. Freitag) mit Unterrichtsbeginn die verpflichtenden Selbsttestungen durchführen.

Sobald die Allgemeinverfügung mit dem offiziellen Datum der Schulöffnung vorliegt, werden Sie/Ihr, wie gewohnt, über die Homepage informiert.