Update, 29.05.2020, 15:00 Uhr

FAQ: Leistungsbewertung, Abschlüsse und Übergänge

Update, 20.05.2020, 10:00 Uhr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

am Dienstag kommender Woche werden wir wieder den Präsenzunterricht am Theodor-Heuss-Gymnasium aufnehmen. Wir freuen uns sehr darüber - sehen wir doch nach vielen Wochen des „Lernens auf Distanz“ Ihre Kinder endlich wieder.

Die Freude ist jedoch getrübt, da die äußeren Rahmenbedingungen, die uns die Corona-Pandemie auferlegt, einen normalen Schulbetrieb und ein lebendiges Schulleben noch nicht ermöglichen. Wir werden einen ersten Schritt in eine Normalität gehen, die wir uns alle sehnlich wünschen, die aber leider noch auf sich warten lässt.

Zu diesen Rahmenbedingungen gehört die Einhaltung wichtiger Regeln und Handlungsanweisungen. Diese finden Sie hier:

Bitte gehen Sie diese Ergänzungen zur bestehenden Hausordnung mit Ihrem Kind durch und weisen es eindringlich auf die Einhaltung der Regeln hin. Diese Regeln dienen dem Schutz Ihres Kindes und jeder, der sich selbst schützt, schützt alle mit!

Für Rückfragen zur Schulöffnung bzw. zum Schulbesuch in Bezug auf das Corona-Virus stehen Ihnen die Klassenlehrer sowie die Beratungslehrer der Jg. EF und Q1 zur Verfügung.

Wir sind uns sicher, dass wir die Öffnung der Schule mit Disziplin und Bedachtsamkeit als engagierte Schulgemeinschaft – bestehend aus Schülern, Lehrern und Eltern - gemeinsam meistern werden.

Mit besten Grüßen

J. Schürmann und N. Wisniewski

Update, 08.05.2020, 16:15 Uhr

Informationen zur Schulöffnung ab 11.05.2020:

Vom 11.05.2020 bis zum 25.05.2020 werden nur die Schülerinnen und Schüler des Jg. Q1 beschult.

Informationen zum Unterricht im obigen Zeitraum, zu Klausuren und zum Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände finden sich in unserer „Nextcloud THG“ im Ordner „Schülerinnen und Schüler/Klassen/Q1-Organisatorisches“.

Unterrichtsteilnahme: Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend. Bei nachfolgenden Vorerkrankungen besteht grundsätzlich ein erhöhtes Risiko:

  • Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
  • Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
  • Chronische Lebererkrankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Onkologische Erkrankungen
  • Diabetis mellitus
  • Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

Am 26.05.2020 öffnet dann die Schule für die Klassen 5 bis Q1. Anfang der Woche werden wir die Öffnung unserer Schule ab 26.05. sorgfältig planen. Spätestens zum Ende der kommenden Woche erhalten Sie dann hier alle Informationen zur Öffnung ab dem 26.05.2020.

Wir bitten Sie, nur bei dringenden Fragen und Anliegen im Sekretariat vorzusprechen. Wenn ein Besuch unvermeidbar ist, melden Sie sich bitte nach dem Betreten des Schulgebäudes im Sekretariat.

J. Schürmann

-Schulleiter-

Update, 05.04.2020, 08:00 Uhr

Informationen zur Zulassung der Abiturientinnen und Abiturienten am 8. Mai 2020:

Die Abiturientinnen und Abiturienten erhalten die Zulassung zum Abitur am 8. Mai vormittags in zwei Zeitfenstern. Dazu kommen die Abiturientinnen und Abiturienten in Kleingruppen zusammen. Eine Übersicht finden Sie hier:

Während der Veranstaltung findet außerdem die Belehrung der Schülerinnen und Schüler (§32 APO-GOSt) statt.

Die Abiturientinnen und Abiturienten werden auch nochmals auf die wichtigsten Verhaltensregeln und Handlungsanweisungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus während der Prüfungen hingewiesen

J. Schürmann

-Schulleiter-

Update, 22.04.2020, 14:00 Uhr

Öffnung der Schule für die Schülerinnen und Schüler der Jg. Q2 am morgigen Donnerstag:

  • Die Teilnahme an der Infoveranstaltung und den Intensivtagen ist freiwillig.
  • Schülerinnen und Schüler, die von dem Angebot nicht Gebrauch machen wollen, melden sich bitte per E-Mail im Sekretariat (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
  • Bitte beachtet folgende Regeln beim Betreten des Schulgeländes:
    • Haltet auf dem Schulgelände und im Gebäude immer einen Mindestabstand von 1,50 m.
    • Betretet das Schulgebäude nur allein über einem der beiden Eingänge auf der Westseite (Fahrradabstellanlage), wo Frau Keuneke und Herr Rasch euch erwarten. Wartet gegebenenfalls vor den Eingangstüren und allen Räumen mit angemessenem Abstand.
    • Beachtet zum Verhalten im Schulgebäude das Merkblatt „Verhaltensregeln und Handlungsanweisungen unter Corona-Bedingungen“ (Update, 21.04.20)
    • Unterstützt euch gegenseitig beim Einhalten der Regeln - so schützt Ihr euch gegenseitig!

Wir freuen uns auf euch!
J. Schürmann
-Schulleiter-

Update, 21.04.2020, 20:30 Uhr

WPI und WPII-Wahl: Da die Schulschließung noch anhält, bitten wir Sie, die ausgefüllten Wahlbögen, die Sie in der Cloud im Ordner „Organisatorisches für Schülerinnen und Schüler“ finden, uns per Post, per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder über den Briefkasten am Schulgebäude bis zum 27.04.2020 zukommen zu lassen. Eine Abgabe im Sekretariat ist nicht möglich.

Abitur 2020: Wir bitten um die Beachtung kleinerer Änderungen beim „Informationstag“ (23.04.2020) und den „Intensivtagen zur Abiturvorbereitung.“ Die aktuellen Übersichten finden Sie hier:

Verhaltensregeln und Handlungsanweisungen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände im Zusammenhang mit dem Corona-Virus: Bitte beachten Sie die besonderen Verhaltensregeln und Handlungsanweisungen, die mit der Schulöffnung am 23.04.2020 gelten. Sie finden sie hier:

Nextcloud-Kommunikation - Talk App: 

Als Ergänzung zur Nextcloud empfehlen wir allen Schülerinnen und Schülern die Installation der (kostenfreien) Nextcloud Talk App auf ihrem digitalen Endgerät (Handy). 

Eine Anleitung dazu gibt es in der aktualisierten Version der Nextcloud Anleitung:

Update, 17.04.2020, 16:00 Uhr

Schulbeginn nach den Osterferien:

  • Jahrgangsstufe Q2

Wir beginnen den Schulbetrieb auf dem Hintergrund eines mit dem Schulträger erarbeiteten Hygieneplans, der den Umständen des Corona-Virus Rechnung trägt, am Donnerstag (23.04.2020) mit der Jahrgangsstufe Q2. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2 erhalten die Möglichkeit, sich gezielt auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Dabei geht es nicht um die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Stundenplan. Wie die Intensivtage zur Abiturvorbereitung am Theodor-Heuss-Gymnasium aussehen, finden Sie hier:

Die Wahrnehmung dieser Angebote ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die sich zuhause auf ihre Prüfungen vorbereiten wollen, können das tun, müssen sich aber bei der Schule abmelden.

  • Klassen 5 bis Jahrgangsstufe Q1:

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler setzen wir zunächst bis zum 4. Mai 2020 das „Lernen auf Distanz“ fort. Dazu werden die Lehrerinnen und Lehrer die Plattform „Nextcloud THG“ mit einer Neuerung nutzen. Die Cloud kann ab sofort auch als Kommunikationsplattform genutzt werden; insbesondere können den Lehrerinnen und Lehrern Rückmeldungen in Bezug auf erledigte Aufgaben gegeben werden.

Eine aktuelle Handreichung zum Upload von Dateien und zur Kommunikation finden Sie hier:

Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird. Wir werden in Abstimmung mit der Stadt Recklinghausen Raumnutzungskonzepte entwickeln, die einen ausreichenden Abstand bei der Benutzung der einzelnen Räume sowie der Verkehrsflächen und Pausenhöfe sicherstellen.

Fortsetzung und Ausweitung der Notbetreuung

Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs zunächst für die systemrelevanten Berufsgruppen aufrechterhalten.

Die Notbetreuung soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen des Schulministeriums in einem weiteren Update auf unserer Schulhomepage erhalten.

„Lernen auf Distanz“

Zu der besonderen Lernsituation „Lernen auf Distanz“ führt das Schulministerium für Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern unter anderem aus:

„Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war.

Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollten. […]

Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.

Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.“

Erlauben Sie uns noch ein persönliches Wort. Wir alle, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Sie, liebe Eltern, haben sich gewünscht, dass mit dem Ende der Osterferien der Schulbetrieb wieder möglich ist. Die letzten Wochen haben aber gezeigt, dass das Corona-Virus uns eine Menge Bedachtsamkeit und Geduld abverlangt. Wir müssen in den nächsten Wochen weiter gemeinsam die Bereitschaft aufbringen, die Herausforderungen der Pandemie anzunehmen und zu meistern. Wir sind uns sicher, dass uns dies gemeinsam am THG - auch wenn sich für den einen oder anderen ganz schwierige Bedingungen ergeben – gelingen wird!

Bleiben Sie und Ihre Familien gesund!

J. Schürmann und N. Wisniewski

Update, 03.04.2020, 14.30 Uhr

Abitur 2020: Die Prüfungstermine stehen nun fest. Eine Übersicht finden Sie in diesem PDF-Dokument!

Update, 31.03.2020, 14.30 Uhr

Abitur 2020: Die Abiturprüfungen werden in NRW um drei Wochen verschoben. Sie beginnen am 12. Mai 2020. Das Schulministerium hat folgenden Ablauf erarbeitet:

  • 20.04.-07.05. – unmittelbar oder zeitnah nach den Osterferien Unterricht für den Jg. Q2; Möglichkeit Vorabiklausuren nachzuholen
  • 08.05. – Unterrichtsende für den Jg. Q2 mit Erteilung der Zulassung zum Abitur
  • 12.05.-25.05. – Haupttermin für die schriftlichen Abiturfächer (Der Tag nach „Christi Himmelfahrt“ (22.05.) als „Brückentag“ entfällt, da dieser Tag für Prüfungen genutzt wird.) Ein genauer Prüfungsplan wird im Moment im Schulministerium erstellt. Sobald die exakten Prüfungstermine feststehen, werden wir diese auf unserer HP veröffentlichen.
  • 26.05.-09.06. – zentrale Nachschreibetermine
  • Die externe Zweitkorrektur im Fach Englisch (GK und LK) entfällt.

Update, 27.03.2020, 13:30 Uhr

Hinweis zum Abitur 2020: Die Abiturprüfungen in Nordrhein-Westfalen werden um drei Wochen verschoben.

Anbei ein Link auf die Homepage des Schulministeriums NRW mit weiterführenden Informationen: 

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_Abitur-und-Pruefungen/index.html

Sobald es weitere Informationen zu den Abiturprüfungen gibt, werden diese umgehend auf unserer Homepage zu finden sein.

Bleiben Sie und Ihre Familien gesund.

J. Schürmann und N. Wisniewski

Update, 27.03.2020, 13:00 Uhr

Elternbrief von Yvonne Gebauer (Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen; PDF-Dokument)

Update, 22.03.2020, 18:00 Uhr

Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Eine Betreuungsnotwendigkeit muss uns vorab am Vortrag bis (18.00 Uhr) schriftlich per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mitgeteilt werden. Laut Landesregierung muss außerdem eine schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber vorliegen. Den Link zum notwendigen Formular finden Sie unten.

Eine aktualisierte FAQ-Liste, die Ihnen auf die wichtigsten Fragen Antworten liefert, finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Link zum Formular:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Bleiben Sie und Ihre Familien gesund!

J. Schürmann und N. Wisniewski

Update 18.03.2020, 11:00 Uhr

Ab heute können Arbeitsmaterialien und Arbeitsaufträge von unserer Informationsplattform „Nextlcoud THG“ abgerufen werden. Eine Anleitung (Lang- und Kurzversion) für den Zugang zur Informationsplattform bzw. zu den Materialien finden Sie auf dieser Homepage (rote Box oben auf der Startseite).

Die Schülerinnen und Schüler brauchen dazu Ihren Benutzernamen und Ihr persönliches Kennwort, das sie auch für die Zugänge in das schulische Netz z. B. für die Internetrecherche nutzen. Der Benutzername ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben des Vornamens und den Nachnamen wie folgt: Monika Mustermann – m.mustermann. Das persönliche Kennwort müsste Ihr Kind haben. Sollte das Kennwort nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit, es im Sekretariat per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu erfragen. Das Sekretariat ist bis zu den Osterferien von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt.

Bleiben Sie und Ihre Familien gesund!

J. Schürmann und N. Wisniewski

Mitteilung der StuBo´s:

Termine zur Studien- oder Berufsberatung können z. Z. noch unter folgende E-Mailadresse bei Herrn Kipka von der Agentur für Arbeit angefragt werden:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für die Terminvergabe ist es wichtig eine Telefonnummer für einen Rückruf, die Schule und den Jahrgang anzugeben! Die Termine werden im Hause der Berufsberatung stattfinden.

Die Berufsfelderkundung in der Jahrgangstufe 8 ist gegenwärtig aufgrund der Aussetzung des Unterrichtsbetriebs durch das Land NRW ebenfalls abgesagt. Sollte sich die Möglichkeit ergeben diese zu einem späteren Termin nachzuholen, werden wir das so schnell wie möglich kommunizieren.

Die Schüler*innen, die Ansprechpartner in den ausgewählten Betrieben haben, werden gebeten die Termine telefonisch abzusagen.

Thorsten Burdinski

Update 16.03.2020, 14:30 Uhr

Ab Mittwochvormittag erhalten alle Schülerinnen und Schüler über unsere Informationsplattform „Nextcloud THG“ Arbeitsmaterialien für die jeweiligen Unterrichtsfächer. Eine Anleitung, wie Sie über die Cloud an die Arbeitsmaterialen gelangen, wird zeitgleich auf unsere Homepage gestellt.

Q1: Die Anfertigung der Facharbeit wird ausgesetzt, da unter den aktuellen Vorgaben eine Auseinandersetzung mit den Themen außerhalb des häuslichen Rahmens unmöglich ist. Die Anfertigung wird auf die Zeit nach den Osterferien verschoben.

Q2: Für den Fall, dass die notwendigen Leistungsnachweise für die Zulassung zur Abiturprüfung noch nicht vollständig erbracht werden konnten, schreiben Schülerinnen und Schüler die ausstehenden Vorabiturklausuren nach den Osterferien. Auf diese Weise können sie mit einer Sitzung des zentralen Abiturausschusses spätestens bis zum 5. Mai 2020 rechtzeitig zu den ab dem 7. Mai angesetzten Nachschreibeterminen, die in den jeweiligen Runderlassen festgelegt sind, zur Abiturprüfung zugelassen werden.

Nachricht vom 13.03.2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Ministerium hat uns in einer Mail mitgeteilt, dass der Unterricht ab einschließlich Montag, dem 16. März 2020, bis zu den Osterferien ruhen wird. Die Pressemitteilung und den Link zur dieser Mail finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM20200313_Schulschliessung/index.html

Am kommenden Montag und am Dienstag haben Sie Gelegenheit, Ihre Kinder zur Schule zu schicken, um sie dort vormittags betreuen zu lassen. Dies betrifft auch das Angebot der Übermittagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen (Ganztag). Zur Abschätzung der Nachfrage bitten wir um eine Nachricht an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, falls Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen. Über die Einrichtung eines darüber hinausgehenden Not-Betreuungsangebots informieren wir Sie, sobald wir weitere Informationen vom Ministerium erhalten haben. 

Am Montag und Dienstag besteht auch die Gelegenheit zum Zugang zu den Schließfächern, z. B. um Bücher zu entnehmen oder diese zu leeren.

Das Praktikum der Stufe 9 entfällt. Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen, am Montag den Praktikumsbetrieb darüber zu informieren.

Die Nachschreibklausuren der Stufe Q2 des THG werden am Montag, 16.03.2020 (Leistungskurse) und am Dienstag, 17.03.2020 (Grundkurse), jeweils um 10 Uhr durchgeführt. Die Teilnahme ist, Gesundheit vorausgesetzt, verpflichtend. Krankmeldungen leiten Sie bitte, wie gewohnt, an das Sekretariat. Weitere Informationen zu Terminen und Informationen, die das Abitur betreffen, erhalten Sie in Kürze.

Für alle Schülerinnen und Schüler stellen wir in Kürze eine Informations- und Kommunikations­plattform mit Informationen und Aufgaben für alle Lerngruppen bereit. Allgemeine Informationen erhalten Sie über diese Homepage.

Das Wichtigste zum Schluss: Die Chance zur Unterbrechung der Übertragungsketten des Coronavirus COVID-19 besteht nur dann, wenn man in dieser Zeit auch zu Hause bleibt und seine Sozialkontakte stark einschränkt. Wir bitten Sie herzlich um Ihre Unterstützung in dieser Hinsicht.

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße vom THG

Jörg Schürmann und Norbert Wisniewski