Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

mich hat die aktuelle SchulMail über den weiteren Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar erreicht. Die wichtigsten Informationen für Sie habe ich kurz zusammengefasst.

Bevor ich Ihnen diese Informationen zukommen lasse, möchte ich allen Mitgliedern der Schulgemeinde - Lernende, Lehrende und Eltern - für ihr Handeln im Lernen auf Distanz, im Homeschooling und in der Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus danken.

Ich spüre in vielen Begegnungen und Gesprächen, wie die Herausforderungen und familiäre Belastungen der Corona-Pandemie einerseits an Ihren Kräften zehren. Ich nehme andererseits aber ein großes Engagement der gesamten Schulgemeinde wahr, um die Krise gemeinsam zu meistern.

Dafür bin ich sehr dankbar.

In der Schulmail wird unter anderem ausgeführt:

      1. Der Präsenzunterricht wird bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt. In allen Jahrgangsstufen wird der Unterricht grundsätzlich als Distanzunterricht ausgesetzt. Die Regelung zum Distanzunterricht am THG finden Sie in unserem „Leitfaden zum Lernen auf Distanz“ auf unserer Homepage.
      2. Klassenarbeiten und Klausuren werden in der Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 grundsätzlich nicht geschrieben.
      3. Die schulische Nutzung der Schulgebäude und Schulanlagen bleibt bis zum 12. Februar 2021 bis auf den laufenden Betrieb im Sekretariat und für Reparaturen im Gebäude im Wesentlichen untersagt.
        Bei allen Angeboten und Veranstaltungen in den Schulräumen müssen die Regeln der CoronaBetrVO für den Infektionsschutz strikt beachtet werden.
      4. Für Schülerinnen und Schüler bieten wir weiter auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot an. Das Antragsformular finden hier: Anmeldung_zur_Betreuung_eines_Kindes_während_des_Distanzunterrichts_vom_01.2.-12.2.2021.pdf
        Bei Bedarf und Rückfragen in der Sache wenden Sie sich bitte über das Sekretariat an Herrn Wisniewski.
      5. Beachten Sie bitte folgende Neuerung: Ab dem 1. Februar 2021 erhalten Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen (Kl. 5 bis Q2), die das Angebot des Distanzunterrichtes im häuslichen Umfeld ohne Begleitung nicht zielgerichtet wahrnehmen können, zur Wahrung der Chancengerechtigkeit die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen.
        Bitte nehmen Sie bei Bedarf mit dem Klassen- bzw. Beratungslehrer Ihres Kindes Kontakt auf.
        Die Annahme des Angebots ist freiwillig; die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler erklären sich mit der schulischen Betreuung nach Möglichkeit schriftlich einverstanden.
        Der Umfang des Angebotes richtet sich nach dem Umfang des regulären Unterrichtsbetriebes. Während der genannten schulischen Unterstützungsangebote findet kein zusätzlicher Präsenzunterricht statt. Vielmehr dienen die Angebote dazu, Schülerinnen und Schülern, die im häuslichen Umfeld keine angemessenen Lernbedingungen haben, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.

Passen Sie weiter auf sich und Ihre Lieben auf! Bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen

J. Schürmann und N. Wisniewski